Phonetik und Sprachverarbeitung
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Informationen zum Magisterstudiengang

Allgemeine Informationen zum Magisterstudium

  • Das Magisterstudium wurde zum Wintersemester 2009/10 durch ein Bachelor/Master-Studium abgelöst. Ein Studienbeginn mit Abschluss Magister ist nicht mehr möglich.
  • Studierende mit Magister-Haupt- oder Nebenfach "Phonetik und sprachliche Kommunikation" beachten bitte die unten aufgegührten Änderungen, die sich durch diesen Wechsel für den Studienaufbau ergeben. 
  • Studiengänge geisteswissenschaftlicher Fakultäten wurden vor der Einführung der BA-/MA-Studiengänge mit dem akademischen Grad eines Magister Artium (M.A.) abgeschlossen. 
  • Für ein Magisterstudium wird eine Regelstudienzeit von neun Semestern angesetzt.
  • Das Magisterstudium umfasst 1 Hauptfach und 2 Nebenfächer
  • Die Fächer können aus Angeboten folgender Fakultäten gewählt werden:
    • Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften
    • Fakultät für Philosphie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft
    • Fakultät für Psychologie und Pädagogik
    • Philosophische Fakultät für Kulturwissenschaften
    • Philosophische Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaft
    • Sozialwissenschaftliche Fakultät
    Beschränkungen der Kombinationsmöglichkeiten sind bei einem Phonetikstudium nur im Zusammenhang mit dem Fach Deutsch als Fremdsprache zu beachten. Details finden sich in der Magisterstudienordnung (s.u.).
  • Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, Phonetik mit einem Studium der Informatik zu kombinieren, entweder als Informatik-Diplomstudium (LMU) oder als Magisterstudium mit Hauptfach Phonetik und Informatik als einem der beiden Nebenfächer
  • Das Studium ist unterteilt in:
    • Grundstudium: 1. - 4. Semester (kann auch schon früher abgeschlossen werden)
    • Hauptstudium: Ende des Grundstudiums - 9. Semester
  • Das Grundstudium wird im Hauptfach mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen.
  • Das Hauptstudium endet mit einer Magisterarbeit (Zeit hierfür: 6 Monate), einer schriftlichen Magisterprüfung im Hauptfach, sowie anschließend in jedem der drei Fächer einer mündliche Prüfung.

Aufbau des Magisterstudiengangs "Phonetik und sprachliche Kommunikation"

Phonetik im Hauptfach

Das Grundstudium

  • Vier Pflichtveranstaltungen
  • Achtung! Mit der Modularisierung der Studiengänge wurden die Einführungskurse umstrukturiert. Die Lehrveranstaltungen "Einführung in die Phonetik I" und "Einführung in die Phonetik II" werden NICHT mehr angeboten. Studierende, die noch Scheine in diesen beiden Kursen benötigen, besuchen bitte die entsprechenden neuen Kurse, die hinter den einzelnen Blöcken der Einführungskurse fettgedruckt erscheinen! 
  • Einführung in die Phonetik I (nur WS, 4 SWS)
    • Block I: Artikulatorisch-deskriptive Phonetik → P 1.3 Deskriptive Phonetik (nur WS)
    • Block II: Sonagramme  → P 3.3 Akustische Segmentierung (nur SoSe)
    • Block III: Phonologie → P 1.3 Deskriptive Phonetik (nur WS)
    • Block IV: Physiologie I → P 3.1 Einführung Experimentalphonetik (nur SoSe)
  • Einführung in die Phonetik II (nur SoSe, 4 SWS)
    • Block I: Physiologie II → P 3.1 Einführung Experimentalphonetik (nur SoSe)
    • Block II: Akustik → P 5.1 Akustik (nur WS)
    • Block III: Perzeption I → P 5.2 Perzeption (nur WS)
    • Block IV: Perzeption II → P 5.2 Perzeption (nur WS)
  • Phonetische Transkription I (nur WS, 3 SWS)
  • Phonetische Transkription II (nur SS, 3 SWS)
    • Hier ist zu beachten, dass der Kurs Transkription II stark auf Transkription I aufbaut und deshalb NICHT vor diesem besucht werden kann.
  • Die Kurse werden jeweils mit einer Klausur abgeschlossen.
  • Dringend empfohlen wird außerdem der Besuch mindestens zweier Seminare aus Artikulation|Akustik|Perzeption für Fortgeschrittene. Eines dieser Seminare ist für den Vertiefungsteil der Zwischenprüfung (s.u.) relevant
  • Ebenfalls sehr empfohlen: Quantitative Analysemethoden, Werkzeuge der Sprachsignalverarbeitung
  • Weitere Empfehlungen (für Grund- oder Hauptstudium): Praktikum Spracherkennung, Neurophonetik
  • Abschluss des Grundstudiums mit der Zwischenprüfung (3-stündige Klausur)
  • Teilnamevoraussetzung sind neben Bestehen der Klausuren in den vier Pflichtveranstaltungen auch der Nachweis englischer Sprachkenntnisse beispielsweise in Form von drei aufsteigenden Schuljahreszeugnissen
  • Allgemeiner Teil (50 %)
  • Wählbarer Vertiefungsteil (50 %): Artikulation oder Akustik oder Perzeption

Das Hauptstudium

  • Voraussetzungen: bestandene Klausuren aus den obigen Pflichtveranstaltungen, sowie bestandene Zwischenprüfung
  • Zwei Hauptseminare (Hauptseminarscheine werden durch Referat und Hausarbeit erworben)
  • Zusätzlich Seminare nach Wahl

Phonetik im Nebenfach

Das Grundstudium

  • Die vier Pflichtveranstaltungen, die auch Hauptfächler besuchen.
  • Zusätzlich Seminare nach Wahl in Abhängigkeit des Studienschwerpunkts

Das Hauptstudium

  • Voraussetzung: bestandene Klausuren aus den obigen Pflichtveranstaltungen
  • Ein Hauptseminar (Hauptseminarscheine werden durch Referat und Hausarbeit erworben)
  • Zusätzlich Seminare nach Wahl in Abhängigkeit des Studienschwerpunkts