Phonetik und Sprachverarbeitung
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Eignungsverfahren

Für die Aufnahme in den Master-Studiengang „Phonetik und Sprachverarbeitung“ wird neben einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss aus dem In- oder Ausland der Fachrichtungen Phonetik, Sprachtechnologie, Computerlinguistik, Linguistik, Psycholinguistik, Sprachtherapie oder Psychologie die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt. Der Zweck dieses Eignungsverfahrens ist es, die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen im Masterstudiengang neben den mit dem Erwerb des ersten Abschlusses nachgewiesenen Kenntnissen festzustellen. Diese Anforderungen beinhalten Kenntnisse in mindestens zwei der vier Gebiete artikulatorische, akustische und perzeptive Phonetik sowie Psycholinguistik, dazu statistisches Modellieren, Programmieren sowie die Nutzung von Sprachdatenbanken. 

Rechtlich verbindliche Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Satzung über das Eignungsverfahren für die Masterstudiengänge Phonetik und Sprachverarbeitung ohne bzw. mit Nebenfach. Die jeweils aktuell gültige Fassung ist hier auf der zentralen LMU-Webseite zu finden.

Bewerbung zum Eignungsverfahren

Bitte fassen Sie in Ihrem Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren folgende Unterlagen zusammen und senden Sie diesen in einem Dokument bis spätestens 3 Wochen vor Vorlesungsende (→ Vorlesungszeiten LMU) des vorangehenden Sommersemesters an bewerbung@phonetik.uni-muenchen.de (Ausschlussfrist).

  1. ausgefüllter Fragebogen, der unter Downloads zur Verfügung steht,
  2. tabellarischer Lebenslauf,
  3. Motivationsschreiben (Deutsch oder Englisch), in dem in max. 500 Wörtern die fachliche Motivation für ein Studium der Phonetik in München, die geplanten thematischen Schwerpunkte in der Phonetik sowie der Bezug zur bisherigen Ausbildung dargestellt wird,
  4. Kopie des Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium (sollte das Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen, ist ein Transcript of Records im Umfang von mindestens 150 ECTS vorzulegen, das sich aus den im Erststudium bis zum Zeitpunkt der Bewerbung erbrachten Prüfungsleistungen zusammensetzt).

Internationale Studierende müssen sich gleichzeitig beim Referat für Internationale Angelegenheiten bewerben. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.

Umfang und Inhalt des Eignungsverfahrens

  1. Die Zulassung zum Eignungsverfahren setzt voraus, dass die oben genannten Bewerbungsunterlagen zum Eignungsverfahren fristgerecht vorliegen.
  2. Die zum Eignungsverfahren zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden zur Teilnahme an einem Auswahlgespräch eingeladen. Der Termin für dieses Auswahlgespräch wird den Bewerberinnen und Bewerbern mindestens 2 Wochen zuvor durch schriftliche Einladung bekannt gegeben. Die Auswahlgespräche sind derzeit ausgesetzt, d.h. es finden keine Interviews statt. Reichen Sie die Bewerbungsunterlagen wie hier beschrieben ein; nach Abschluss des Begutachtungsprozesses der Bewerbungsunterlagen kontaktieren wir die Bewerber:innen per eMail.
  3. Das Auswahlgespräch dauert 30 Minuten. Es besteht aus Fragen zu den oben genannten Anforderungen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Bewerberinnen und Bewerber zu einer wissenschaftlichen Arbeitsweise befähigt sind.
  4. Die im Auswahlgespräch erbrachten Leistungen werden von zwei Mitgliedern der Auswahlkommision bewertet. Die Eignung für den Masterstudiengang Phonetik und Sprachverarbeitung ist festgestellt, wenn beide Bewertungen übereinstimmend auf „geeignet“ lauten; andernfalls ist auf „nicht geeignet“ zu erkennen.
  5. Wer zum festgesetzten Termin nicht erscheint, gilt als nicht geeignet. Gründe, die das nicht selbst zu vertretende Versäumnis rechtfertigen sollen, müssen bis zu Beginn des festgesetzten Termins bei der oder dem Vorsitzenden der Auswahlkommision schriftlich geltend und glaubhaft gemacht werden; wird der Grund anerkannt, erfolgt die Einladung zu einem Ersatztermin.
  6. Versuchen Bewerberinnen oder Bewerber, das Ergebnis ihrer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Verwendung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gelten sie als nicht geeignet.

Bekanntgabe des Ergebnisses

Das Ergebnis des Eignungsverfahrens für den Masterstudiengang Phonetik und Sprachverarbeitung wird durch schriftlichen Bescheid mitgeilt. Ein positiver Bescheid ist bei der Immatrikulation neben den sonstigen geforderten Unterlagen im Original und in Kopie vorzulegen.

Wiederholung

Ein erfolgloses Eignungsverfahren kann einmal wiederholt werden, jedoch nicht früher als zum nächsten Immatrikulationstermin.

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