Phonetik und Sprachverarbeitung
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Modulprüfungen

  • Die  Pflichtmodule P1 - P12 werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen.
  • Bei der Modulprüfung P1 handelt es sich um eine Grundlagen- und Orientierungsprüfung, die im 1. Fachsemester abgelegt werden muss (ggf. Pflichtanmeldung durch das Prüfungsamt) und nur einmal zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden kann; siehe §13 der Prüfungs- und Studienordnung für den BA-Studiengang Phonetik und Sprachverarbeitung.
  • Modulprüfungen finden jedes Semester zum Ende der Vorlesungszeit statt.
  • Die Anmeldung zu allen Modulprüfungen erfolgt entweder online in LSF oder über das Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS).
  • Bei Modulprüfungen kann es sich um schriftliche Klausuren, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten, oder auch Übungsaufgaben handeln. Die Prüfungsform innerhalb eines Moduls ist in Anlage 2 der Prüfungsordnung festgelegt. 

Notenschluss

Die Prüfungsergebnisse sind nach der Notenverbuchung durch die Prüfer in LSF sichtbar. Klausurnoten werden im WiSe spätestens bis zum 21.03., im SoSe spätestens bis zum 21.09. verbucht. Notenschluss bei Hausarbeiten ist immer der letzte Montag vor Beginn der neuen Vorlesungszeit.

Klausureinsicht

Alle schriftlichen Modulprüfungen können bei der Fachstudienberatung eingesehen werden – entweder in der offenen Sprechstunde oder nach vorheriger Terminvereinbarung.